top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

   1. Anwendungsbereich und Gültigkeit    

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen NSC Amrein (NextStep consulting) und deren Kunden und gilt für alle Dienstleistungen und Produkte.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen.

  • Der Hinweis auf die AGB auf der Internetseite www.nextstep-consulting.ch gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Kunden gilt die Kenntnisnahme als erfolgt.

  • Mit der schriftlichen Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB und deren Inhalt.

  • Diese AGB sind gültig ab dem 1. Mai 2023.

 

​   2. Treue- und Sorgfaltspflicht    

  • Wir verpflichten uns, die Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.

  • Wir pflegen einen offenen und ehrlichen Umgang mit unseren Kunden und stellen den direkten Nutzen, respektive den nachhaltigen Erfolg für unsere Kunden ins Zentrum.

 

   3. Offerten-Erstellung    

  • Als Grundlage für eine kundengerechte Offerte dient ein gründliches Erstgespräch. Dabei werden die Bedürfnisse des Kunden besprochen und der gewünschte Auftragsumfang definiert. Daraus erfolgt eine Offertstellung mit den gewünschten Dienstleistungen sowie den entsprechenden Kosten. Diese Form der Offertstellung ist für den Kunden kostenlos.

  • Für die Erstellung von Offerten mit umfangreichen und detaillierten Konzepten wird ein Stundenansatz von CHF 150.-- in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in der Folge erteilt und umgesetzt, entfällt diese Gebühr. Dieser Betrag wird als Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungsnutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund der detaillierten Offerte auf jeden Fall hat.

 

   4. Auftragserteilung

  • Die Auftragserteilung erfolgt stets in schriftlicher Form und beinhaltet die Zustimmung zur vorliegenden Offerte (Dienstleistungen und Preise), sowie den AGB.

  • Wird die unterzeichnete Offerte durch den Kunden eingescannt und elektronisch zugestellt, so gilt dies analog zur postalischen Zusendung mit allen Rechten und Pflichten.

  • Sollten einzelne Vertragsbestandteile telefonisch modifiziert werden, so werden diese Anpassungen mindestens gegenseitig per Mail bestätigt. Grundlegende Vertragsanpassungen erfolgen in jedem Fall schriftlich in Form eines Addendums. 

   5. Annullationsbestimmungen

  • Annullationen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

  • Tritt der Kunde vorzeitig vom Auftrag zurück, so werden die Kosten für bereits erbrachte Leistungen sowie auch zu bezahlende Aufwendungen Dritter sofort zur Zahlung fällig.

  • Annulliert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag vor Auftragsbeginn, so werden folgende Zahlungen fällig:
    - bis 30 Tage vorher: kein Honorar
    - bis 15 Tage vorher: 50% des Honorars der innerhalb der ersten 30 Tage ab              
    Auftragsbeginn vorgesehenen Dienstleistungen
    - bis 5 Tage vorher: 75% des Honorars der innerhalb der ersten 30 Tage ab            
     .Auftragsbeginn vorgesehenen Dienstleistungen                                                           - Weniger als 5 Tage vorher: 100% des Honorars der innerhalb der ersten 30 Tage     ab Auftragsbeginn vorgesehenen Dienstleistungen. Ist im erteilten Auftrag für         die ersten 30 Tage keine quantifizierte Dienstleistung definiert, gilt für die               . obgenannte Staffelung  .  ein Honorar von CHF 10'000 als 100%.

  • Kann NSC Amrein (NextStep consulting) den Auftrag aus Gründen nicht erfüllen, auf die sie keinen Einfluss hat (Ausfall von Transportmitteln, Unfall, Krankheit), so kann der Auftraggeber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Leistungspflicht bleibt in diesem Fall natürlich bestehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt.    

 

   6. Eigentumsrecht    

  • Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Berichte usw. gehen nach abgeschlossenem Auftrag und Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Kunden über. Der Kunde ist befugt, diese entsprechend einzusetzen und zu verwenden.

  • Eine Vervielfältigung, Vorführung oder Weitergabe in jeglicher Form (schriftlich, elektronisch) an Dritte ist ohne vorgängige Genehmigung von NSC Amrein (NextStep consulting) nicht gestattet.

 

   7. Verschwiegenheitsklausel    

  • Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Dienstleistungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

  • Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Dienstleistungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  • Grundsätzlich ist es NSC Amrein (NextStep consulting) nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages erlaubt, das Kundenlogo sowie den groben Auftragsumfang zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Kunde darf dies ohne Nennung von Gründen untersagen, hat dies jedoch schriftlich zu tun.

  • Ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden wird über konkrete und detaillierte Inhalte der erbrachten Dienstleistungen Stillschweigen gewahrt.

 

   8. Leistungsverrechnung   

  • Wo nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach effektiv geleisteten Stunden verrechnet. Die Stundenansätze werden in der Offerte auf die spezifischen Dienstleistungen ausgewiesen.

  • Bei Bedarf kann mit dem Kunden ein Kostendach vereinbart werden. Sobald dieses erreicht wird, erfolgt eine Neubeurteilung der Lage, resp. eine allenfalls erweiterte Auftragserteilung. Eine genaue Kostenkontrolle und detaillierte Auflistung werden in jedem Fall gewährleistet.

  • Auslagen für beanspruchte Dienstleistungen Dritter sowie andere Fremdkosten werden mit dem Kunden vorgängig besprochen und separat in Rechnung gestellt.

  • Bei Aufträgen über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten wird bei Auftragserteilung eine Akonto-Zahlung im Umfang der Dienstleistungen für die ersten 30 Tage oder einem Drittel des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.

  • Ab dem 2. Monat erfolgt eine monatliche Teilabrechnung. Anderslautende Zahlungskonditionen können vereinbart werden und bedürfen der Schriftlichkeit.

  • Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ohne eine anderslautende Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist 15 Tage ab Datum der Rechnung.

  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen und Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

  • NSC Amrein (NextStep consulting) untersteht nicht der Mehrwertsteuer. Alle Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Alle Preise und Kosten, wo nicht anders ausgewiesen, verstehen sich rein netto ohne MWST.    

 

   9. Haftungsbeschränkung

  • NSC Amrein (NextStep consulting) übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die Prüfung sämtlicher übertragener Daten ist der Kunde verantwortlich.

  • NSC Amrein (NextStep consulting) verpflichtet sich die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet NSC Amrein (NextStep consulting) nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahme hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.

  • Die Haftung von NSC Amrein (NextStep consulting) beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf die Verletzung von Kardinalspflichten.    

 

   10. Mängelrüge

  • Wenn uns der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige, objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel, meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

  • Sollte der Kunde eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, gerichtssachverständiges Gutachten untermauert werden.

  • Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung des Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

  • Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und NSC Amrein (NextStep consulting) eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte angemessene Nachfrist nicht einhalten konnte, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

 

   11. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

  • Es kommt ausschliesslich das Schweizerische Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der NSC Amrein (NextStep consulting).    

bottom of page